Rechtsberatung
Eine fundierte Rechtsberatung ist die Grundlage für sichere Entscheidungen. Wir beraten Sie umfassend, verständlich und praxisnah zu Ihren rechtlichen Fragestellungen. Dabei stehen Ihre individuellen Interessen und wirtschaftlichen Ziele im Mittelpunkt. Unser Anspruch ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und klare, umsetzbare Lösungen zu entwickeln.
Prozessführung
Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und zielorientiert in gerichtlichen und aussergerichtlichen Verfahren. Von der fundierten Einschätzung der Erfolgsaussichten über die strategische Vorbereitung bis zur engagierten Durchsetzung Ihrer Ansprüche begleiten wir Sie in jeder Phase des Verfahrens.
Vertragsgestaltung
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung schafft Klarheit, minimiert Risiken und beugt späteren Streitigkeiten vor. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausarbeitung, Prüfung und Optimierung von Verträgen – individuell abgestimmt auf Ihre wirtschaftlichen Ziele und rechtlichen Anforderungen.
Als Privatperson und als Unternehmen können Sie eine kompetente Beratung in allen Rechtsfragen und eine engagierte Vertretung vor Gerichten und Behörden erwarten.
Tätigkeitsgebiete
Gesellschafts- und Firmenrecht
- Beratung in internen gesellschaftsrechtlichen Fragen
- Ausarbeitung und Überprüfung von handelsrechtlichen Verträgen
- Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
- KMU-Beratung in allen Rechtsfragen
- Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht
Familienrecht |
Kindes- & Erwachsenenschutzrecht
- Ehescheidung und Trennung
- Ausarbeitung von Vereinbarungen und/oder Führung von Prozessen
- Unterhaltsfragen (Kinder- und Volljährigenunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Vertretung von Kindern und Jugendlichen in zivilrechtlichen und KESB-Verfahren
- Internationales Familienrecht, Vorsorgeteilung und Güterrecht
- Erwachsenenschutz
- Konkubinatsrecht
- Namensänderungen
Erbrecht
- Nachlassplanung
- Ausarbeitung von Erbverträgen, Testamenten, Vermächtnissen
- Erbteilungen
- Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten (Auskunftsbegehren, Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen, Erbschaftsklagen, Ungültigkeitsklagen, Herabsetzungsklagen, Ausgleichungsklagen)
- Willensvollstreckung
Bau- und Planungsrecht
- Privates- und öffentliches Baurecht
- Bauwerkverträge, Planer- und Architektenverträge
- TU-/GU-Werkverträge
- Baurechtsverträge
- Baubewilligungen, Einsprachen, Rekurse
- Raumplanung
- Öffentliche Beschaffungen, Submissionen
Strafrecht
- Verteidigung in Strafverfahren
- Jugendstrafrecht
- Opfer- und Geschädigtenvertretung
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
- Strassenverkehrsrecht
- Einreichung von Strafanzeigen
- Unternehmensstrafrecht
Vertragsrecht
insbesondere:
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Auftragsrecht
- Arbeitsrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Leasing
- Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen
Öffentliches Recht | Verwaltungsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Staatsrecht
- Schulrecht
- Migrationsrecht
- Unterstützung von Privaten und Unternehmen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung von Gemeinden
Haftpflicht-/Privatversicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht
- Haftpflichtrecht
- Privatversicherungsrecht
- Invalidenversicherung IV
- Unfallversicherung UV
- Krankentaggeldversicherung KTG
- Krankenversicherung KVG
- Arbeitslosenversicherung ALV
- Ergänzungsleistungen EL
- Berufliche Vorsorge
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Betreibungs- und Konkursverfahren
- Rechtsöffnungsverfahren
- Arrestverfahren und Vollstreckung
Über uns
Dank der Zusammenstellung unseres Teams können wir uns mit Ihnen auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch unterhalten. Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme für weitere Informationen. Besprechungen und Beratungen können gerne auch per Videotelefonie (Zoom, Teams etc.) stattfinden.
Honorar
Das Honorar für unsere Bemühungen bemisst sich nach den Empfehlungen des Anwaltsverbands. In der Regel wird nach dem im jeweiligen Fall geleisteten Stundenaufwand abgerechnet wobei sich der durchschnittliche Stundenansatz zwischen CHF 250.- und CHF 400.- bewegt.
Die konkrete Honorierung richtet sich nach der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Klientschaft. Gerne werden wir dies bei einem Erstgespräch mit Ihnen besprechen und bei einer allfälligen Mandatsübernahme eine Honorarvereinbarung mit Ihnen abschliessen.
Personen, welche nicht über genügend finanzielle Mittel zur Bezahlung der Gerichts- und Anwaltskosten verfügen, haben in gerichtlichen bzw. behördlichen Verfahren Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Staat. Ob Sie Anspruch auf Bewilligung der unentgeltliche Rechtspflege haben, entscheidet das Gericht resp. die den Fall beurteilende Behörde. Ein entsprechender Antrag wird von uns gestellt.
Wir sind in der gesamten Schweiz tätig und verfügen über ein breites Netz an Kontakten im In- und Ausland, welche uns für Ihre Mandatsbearbeitung zur Verfügung stehen. Ausserdem arbeiten wir mit Spezialisten aus angrenzenden Fachgebieten zusammen, welche wir bei Bedarf zuziehen können – dies gilt auch für Notariats-Mandate.



